In den Mitgliedstaaten der EU beginnt die Registrierung ab dem 1. Januar 2017. Präferenznachweise im Rahmen des APS sind durch in der EU ansässige Wirtschaftsbeteiligte nur in folgenden Fällen auszustellen:
- Bilaterale Kumulierung mit Ursprungswaren der EU (Ausführer in der EU als Vorlieferant)
- Weiterversand von Ursprungswaren mit Ersatz-Präferenznachweis durch einen Wiederversender in der EU
Zur Registrierung als REX ist das elektronisch ausfüllbare Antragsformular Nr. 0442 verbindlich zu verwenden. Dieses ist über das Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung und über Zoll online abrufbar. Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag muss beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden.
Gerne unterstützt Sie Herr Armin Behnke unter +49 (0) 7621 / 7906-36 oder abehnke@als-cs.com bei Ihrer Registrierung als REX.